KFZ & OFFROAD TECHNIK BÖCK


Fahren, wenn andere stehen bleiben:
Am 1. März 2007 trat eine Verordnung in Kraft, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen verbietet. Hintergrund ist die zunehmende Feinstaubbelastung in den Städten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs kann man eine so genannte Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart (Otto- oder Diesel-Motor) und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird. Wenn das Fahrzeug mit dieser Plakette gekennzeichnet ist, darf man in die wie oben abgebildet gekennzeichneten Zonen einfahren.
Die Zuordnung der Feinstaubplaketten erfolgt über die Emmissionsschlüsselnummer, die in den alten Fahrzeugscheinen unter der Nummer 1, letzte beiden Ziffern zu finden ist. Im neuen Zulassungsdokument Teil 1 sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.

Bei uns erhalten Sie die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, sofern die Voraussetzungen in Bezug auf die Schadstoffklasse gegeben sind ...
Umweltzone

Plaketten


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